Menü
Abgeliebt und abgezockt - Väter nach der Trennung

Kapitel 11

2 mal 3 macht 4 – das „Pippi-Langstrumpf-Prinzip“
(Oder auch: Neue Führer braucht das Land)

Jeder von uns kennt ja das Problem mit dem lieben Geld. Die Hausfrau die mit ihrem Budget auskommen muss, kennt es genauso wie der Inhaber einer Firma der sich seiner sozialen Verantwortung bewusst ist, der Hausbesitzer der seine Raten zahlen muss oder der unterhaltspflichtige Vater. Aber hier gibt es einen entscheidenden Unterschied. Den Unterschied, was man tatsächlich netto zur Verfügung hat und dem was ich im Folgenden mal „virtuelles Einkommen“ nennen will.

Vorab: Die Düsseldorfer Tabelle ist eine so genannte Unterhaltsleitlinie des Oberlandesgerichtes Düsseldorf. Zweck dieser Tabelle ist die Darstellung der Unterhaltsbeträge, die bei getrennt lebenden Eltern der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, für sein minderjähriges Kind zahlen muss (Kindermindestunterhalt). Diese Tabelle wird regelmäßig alle 2 Jahre aktualisiert und die Unterhaltsbeträge werden entsprechend angepasst. Die nächste Änderung erfolgt nach Plan Ende 2012 mit Wirkung für das Jahr 2013.

Was jedem geschiedenem sofort auffällt, ist die Tatsache, dass sich die Steuerklasse von Lohnsteuerklasse drei auf Lohnsteuerklasse eins ändert und das obwohl ja nach wie vor die (ehemalige) Familie mit finanziert werden muss. Das heißt, dass die Finanzlast bei nun gesunkenem Nettolohn höher ist als zuvor. Wäre es hier nicht fair zu sagen „OK – solange Unterhalt gezahlt wird behältst du die Steuerklasse drei“? Aber nein. Selbst hier verdient der Staat fleißig am Unglück mit.

Als wenn das nicht schon übel genug wäre, kommt nun auch noch das staatlich gedeckte Unrecht der Unterhaltsberechnung unter Einbeziehung des „virtuelles Einkommens“ hinzu.

Gehen wir in diesem Beispiel mal von einem Nettoeinkommen (lt. Abrechung/Lohnstreifen) von 2250,- Euro, unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrags von eins (also zwei „halbe Kinder“), aus dann wird man gemäß der Düsseldorfer-Tabelle in die Gruppe drei eingestuft. Sind die Kinder zwischen zwölf und siebzehn Jahre alt, ergibt sich ein unbereinigter Zahlbetrag von 938,- Euro. Doch nun kommt das „virtuelles Einkommen“ ins Spiel.

Wohnt man zum Beispiel mietfrei oder im eigenen Haus welches noch abbezahlt werden muss, so muss man sich einen „Wohnvorteil“ als Einkommen anrechnen lassen. Das gleiche gilt für ein Firmenauto. Bei dem Auto ist zu beachten, dass der Geldwert nach dem Listenneuwert des Fahrzeugs berechnet wird. Dass man unter Umständen das Fahrzeug von einem Vorgänger übernehmen musste und dass der Marktwert bei nur noch 13.000,- Euro liegt ist nicht relevant. Relevant ist der Neuwert! Also bei einem Mittelklassefahrzeug schnell mal 39.000,- Euro. Hier greift dann auch die steuerliche 1%-Regel. Ergo 390,- Euro werden dem Nettoeinkommen als verfügbares Einkommen hinzu gerechnet. Das gilt ebenfalls für mögliche Prämien und Reisekosten.

So kommt es, dass aus den ursprünglichen 2250,- Euro schnell ein Betrag von 2750,- Euro wird. Das hat natürlich folgen, denn die Düsseldorfer-Tabelle und die gegnerischen Anwälte sowie die Richter kennen kein Erbarmen, denn Sie handeln ja konform geltender Regeln und Gesetzte.

Aus der realen Einstufung der Gruppe drei der Düsseldorfer-Tabelle (denn netto hat man ja tatsächlich nur 2250,- Euro zur Verfügung) wird nun die Gruppe fünf. Da sich Unterhaltsstreitigkeiten aber auch schnell mal länger als ein Jahr hinziehen können, ist eines der Kinder nun auch noch volljährig geworden. Schon darf man laut der Düsseldorfer-Tabelle einen Betrag von 1098,- Euro Unterhalt bezahlen. Das entspricht einer Steigerung von rund 17 Prozent innerhalb eines Jahres verursacht durch das „virtuelle Einkommen“. Teilweise wurden in den letzten Jahren die Beträge der Düsseldorfer-Tabelle um bis zu 16 Prozent angehoben.

Ich frage mich allen Ernstes welcher normale Arbeitnehmer hat in den letzten Jahren eine Gehaltssteigerung von 16 Prozent erfahren dürfen? Im Gegenteil die Reallöhne und die tatsächlichen verfügbaren Einkommen sinken seit Jahren. Bloß die unterhaltspflichtigen Väter die diese Summen tatsächlich zahlen können und müssen werden gemolken bis ihnen die Luft wegbleibt. Das ist staatlich subventioniertes Unrecht!

Ich will aber auch nicht verschweigen, dass es auch Väter gibt die sich erfolgreich den Unterhaltszahlungen entziehen (siehe meinen Schwager Joachim), keinen Kontakt zu den Kindern wünschen und wo die Mütter mit ihren Kinder alleine dastehen. Auch das gibt es.

In einen mir bekannten Fall steht die Mutter aber recht gut da. Sie erhält rund 900,- Euro Unterhalt für die zwei Kinder, in der Summe 328,- Euro Kindergeld, hat ein eigenes Nettoeinkommen von 1400,-, wohnt mietfrei und lebt in einer Partnerschaft. Ohne den Partner zu berücksichtigen hat sie also ein Nettoeinkommen von rund 2628,- Euro zur Verfügung. Wie gesagt – sie wohnt mietfrei! Zum Vergleich.

Ein Bankkaufmann in NRW verfügt über ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 2600,- Euro. Allerdings muss er davon Steuern, Sozialabgaben, Miete, Nebenkosten und so weiter bezahlen.

Ich frage mich, warum diese Frau einfach nicht genug bekommen kann, ihren ehemaligen Partner ausquetscht wie eine Zitrone und ihm dann auch noch die Kinder entfremdet? Was treibt einen Mensch zu solcher Raffgier und zu destruktivem Verhalten, dass den Kindern, dem Vater und seinem Umfeld schadet.

Damit nicht genug. Sie hat es fertig gebracht von Ihrer volljährigen Tochter eine Vollmacht für den Anwalt zu erhalten. Das führte dazu, dass es ein Telefonat gab in dem sie dem

Ex-Mann androhte ihn fertig zu machen und das sie alles tun werde um den Kinder zu „ihren“ Rechten zu verhelfen.

So manche rachsüchtige Ehefrau spinnt böse Intrigen. Sie ruft bei Freunden, Bekannten und sogar bei seinem Chef an, um den Ex zu verleumden und zu diskreditieren. Oder sie zeigt ihn wegen Schwarzarbeit beim Finanzamt an.

Manche Frauen schrecken vor nichts zurück. Sie lügen, dass sich die Balken biegen. Sie behaupten, dass der Ex-Partner sie geschlagen hat, dass er die Kinder vernachlässigt oder gar missbraucht. Renommierte Münchner Scheidungsanwälte warnen: „Damit schaden sich beide Parteien letztlich nur selbst.“ Der Psycho-Krieg eskaliert, die Kinder leiden – und die Scheidungskosten explodieren…

Wer von uns kennt das nicht? Mein Kampf dauert nun schon elf Jahre und ich befinde mich ständig in der Defensive. Kein Ende in Sicht. Daher brauchen wir Politiker die das endlich ändern.

Frei nach Ina Deter: „Neue Führer braucht das Land!“